Teilnahmebedingungen
Anmeldung und Vertragsabschluss
An unseren
Freizeiten können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechend der
Ausschreibung teilnehmen. Der Vertragsabschluss ist erst dann zustande gekommen,
wenn die Anmeldung unterschrieben, die Anzahlung fristgerecht entsprechend den
Zahlungsbedingungen eingegangen ist. Andernfalls kann der Platz anderweitig
vergeben werden. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung von der/dem/den
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Maßgeblich für den Inhalt des
Vertrages sind die Freizeitausschreibungen, diese Teilnahmebedingungen und die
schriftliche Reisebestätigung. Die Freizeitausschreibung dient nur der
Beschaffenheitsangabe, zugesicherte Eigenschaften können aus ihr nicht
hergeleitet werden.
Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € bar im Jugendhaus zu
leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Freizeitbeginn auf das
Konto Nr. 522 2700 274
der Ev. Kirchengemeinde Essen Rellinghausen bei der KD-Bank Duisburg,
BLZ 350 601 90 mit dem entsprechendem Stichwort und der
dazugehörenden Nummer zu überweisen. Die Angabe Rellinghausen ist
in der Zeile "Empfänger" auf dem Überweisungsbeleg unbedingt mit
anzugeben!
Rücktritt/Kündigung
durch den Träger der Freizeit
Der Träger
kann in folgenden Fällen vor der Freizeit vom Vertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Freizeit den Vertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Teilnehmer die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmachung des Trägers
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer
in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine
notwendige Begleitperson sind von den Teilnehmern bzw. den
Erziehungsberechtigten zu tragen.
2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Teilnehmer erhält in
diesem Fall den eingezahlten Eigenanteil unverzüglich zurück
Rücktritt des Teilnehmers
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Beim Rücktritt vom
Reisevertrag oder beim Nichtantreten der Freizeit ohne Rücktritt vom
Reisevertrag kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die
getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch beträgt:
- bis 42 Tage vor Reisebeginn à 10% des
Reisepreises
- 41 bis 22 Tage vor Reisebeginn
à 40% des
Reisepreises
- 21 bis 10 Tage vor Reisebeginn à 50% des
Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reisebeginn à der volle
Reisepreis
Die Nichtzahlung des Teilnehmer/innenbeitrags stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung
dar. Der Träger behält sich vor, im
Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter dieser Maßnahme für die
1. gewissenhafte Freizeitvorbereitung
2. sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes und -landes.
Der Träger haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind,
auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen
teilnimmt.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Träger sowie gegenüber
den Freizeitleitern sind ausgeschlossen, sofern der Schaden vom Träger oder von
einem seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verursacht wurde.
Für den Teilnehmenden besteht eine Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung.
Bei Haftpflichtschäden geht im Einzelfall die private Haftpflichtversicherung
vor (nicht bei Auslandsfreizeiten!).
Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung, bei Auslandreisen zusätzlich der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, ist zu empfehlen. Wir sind
dabei behilflich.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen
Reisepreis
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder
2. soweit der Träger für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein
wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
Zuschüsse
Eventuell gewährt die Stadt Essen auch im Jahr 2006 finanzschwachen Familien
auf Antrag einen Zuschuss. Bitte auf der Anmeldung vermerken, wenn
Antragsformulare benötigt werden.
Träger:
Evangelische Kirchengemeinde Essen-Rellinghausen
Oberstraße 67, 45134
Essen, 0201-44 17 16,
info@jib13.de
Gerichtsstand:
Essen
Anmeldeformular zum Selbstausdrucken