Jugendhaus
in der Bodelschwinghstraße

 

Teilnahmebedingungen

Anmeldung und Vertragsabschluss
An unseren Freizeiten können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechend der Ausschreibung teilnehmen. Der Vertragsabschluss ist erst dann zustande gekommen, wenn die Anmeldung unterschrieben, die Anzahlung fristgerecht entsprechend den Zahlungsbedingungen eingegangen ist. Andernfalls kann der Platz anderweitig vergeben werden. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung von der/dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die Freizeitausschreibungen, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Die Freizeitausschreibung dient nur der Beschaffenheitsangabe, zugesicherte Eigenschaften können aus ihr nicht hergeleitet werden.

Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € bar im Jugendhaus zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Freizeitbeginn auf das
Konto Nr. 522 2700 274 der Ev. Kirchen­gemeinde Essen Rellinghausen bei der KD-Bank Duisburg, BLZ 350 601 90 mit dem entsprechendem Stichwort und der dazugehörenden Nummer zu überweisen. Die Angabe Rellinghausen ist in der Zeile "Empfänger" auf dem Überweisungsbeleg unbedingt mit anzugeben!

Rücktritt/Kündigung durch den Träger der Freizeit
Der Träger kann in folgenden Fällen vor der Freizeit vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Freizeit den Vertrag kündigen:

1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmachung des Trägers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind von den Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den eingezahlten Eigenanteil unverzüglich zurück

Rücktritt des Teilnehmers
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Beim Rücktritt vom Reisevertrag oder beim Nichtantreten der Freizeit ohne Rücktritt vom Reisevertrag kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch beträgt:
- bis 42 Tage vor Reisebeginn à 10% des Reisepreises
- 41 bis 22 Tage vor Reisebeginn
à 40% des Reisepreises
- 21 bis 10 Tage vor Reisebeginn
à 50% des Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reisebeginn
à der volle Reisepreis
Die Nichtzahlung des Teilnehmer/innenbeitrags stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.
Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter dieser Maßnahme für die
1. gewissenhafte Freizeitvorbereitung
2. sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes und -landes.
Der Träger haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Träger sowie gegenüber den Freizeitleitern sind ausgeschlossen, sofern der Schaden vom Träger oder von einem seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
Für den Teilnehmenden besteht eine Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung. Bei Haftpflichtschäden geht im Einzelfall die private Haftpflichtversicherung vor (nicht bei Auslandsfreizeiten!).
Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung, bei Auslandreisen zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, ist zu empfehlen. Wir sind dabei behilflich.

Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit der Träger für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

Zuschüsse
Eventuell gewährt die Stadt Essen auch im Jahr 2006 finanzschwachen Familien auf Antrag einen Zuschuss. Bitte auf der Anmeldung vermerken, wenn Antragsformulare benötigt werden.

Träger:
Evangelische Kirchengemeinde Essen-Rellinghausen
Oberstraße 67, 45134 Essen, 0201-44 17 16, info@jib13.de

Gerichtsstand:
Essen

 

Anmeldeformular zum Selbstausdrucken

  Wir über uns

  Wir mit Gott

  Kindergruppen

  Jugendgruppen

  Offene Angebote | Disko

  Freizeiten 2008

  Links

 

  Kontakt

  Gästebuch

 

  Home

 

 © 12-3-02
 Webmaster

 Last update:
  22-mär-08